Startliste Pfingstrennen 2012
Zwei Wochen vor dem Pfingstrennen haben wir Startlisten der gemeldeten Fahrer und Fahrerinnen der Kategorien Damen, Junioren U17, U23, Amateure und Masters erstellt. Es sind in den Hauptkategorien eine erfreuliche Anzahl von Teilnehmern gemeldet. Erfreucliherweise werden wieder einige Damen das Rennen zusammen mit den Junioren U17 bestreiten.
Die Startliste für die Kategorien U23, Amateure und Masters findest Du hier.
Die Startliste für die Kategorien Junioren U17 und Damen findest Du hier.
Die offizielle Anmeldefrist ist abgelaufen, doch wir nehmen gerne noch Nachmeldungen entgegen. Anmeldungen kannst Du am einfachsten hier machen.
Die Anmeldungen für das Kids Rennen für Kids und Jugendliche bis 15 Jahre (eigene Streckenführung gemäss Ausschreibung) können ab sofort hier gemacht werden.
Piri 4. im 4Cross
Am Samstag 21.4.12 fand bei Aprilwetter im Homberg bei Steffisburg der erste Lauf des Swiss 4Cross Cup 2012 statt. Piri hat in seiner Kategorie den hervorragenden 4. Rang erreicht.
Bundesratsbeschluss: Velovignette nur noch bis 31. Mai 2012
Der Bundesrat hat im Oktober 2011 beschlossen, die Velovignette per 2012 definitiv abzuschaffen. Mit der Abschaffung wird eine kostengünstige - jedoch anscheinend administrativ aufwendige - langjährige Institution der Schweiz abgeschafft. Die Vignette 2011 ist längstens noch bis zum 31. Mai 2012 gültig.
Mit der Abschaffung der Vignettenpflicht für Fahrräder (und gleichgestellte Motorfahrzeuge wie e-Bikes bis 25km/h) muss das Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 70) angepasst werden. Für E-Bikes über 25 km/h besteht weiterhin eine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Verursacht zukünftig ein Velofahrer einen Unfall (ist nachgewiesen Schuld am Unfall), so muss seine Haftpflichtversicherung oder er selbst den Schaden bezahlen. Deshalb gilt es jetzt bei der Privathaftpflicht Versicherung sicherzustellen, dass mit dem Velo verursachte Schäden an Fremdfahrzeugen national und international auch zukünftig bezahlt werden. Wichtig für Eltern: Sicherstellen, dass in der Privathaftpflicht ein ausreichender Haftungsschutz für Unfälle, verursacht durch die eigenen Kinder, besteht.
Falls ein nicht Haftpflicht versicherter Fahrradfahrer an einem Fremdfahrzeug einen Schaden verursacht, so kann der Fahrzeughalter gemäss SVG Art. 76ff Ersatzforderungen beim Nationalen Garantiefonds beantragen. Das gleiche gilt, wenn ein Unbekannter einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht. Allerdings gilt es in jedem Fall die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen zu beachten, unter denen ein Antrag beim Nationalen Garantiefonds beantragt werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang: Sobald gerichtliche Schritte (bsp. in Form einer Anzeige) gegen einen Schadenverursacher (bekannt oder unbekannt) eingeleitet worden sind, besteht KEIN Anspruch mehr auf Entschädigung durch den NGF (SVG Art. 79d Abs. 2).
Für Radrennen gelten nach wie vor besonderen Regelungen (SVG Art 72). Falls aus Sicht des Rennfahrers ein zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht wird, so kann dieser zusammen mit der Rennlizenz gegen eine Zusatzgebühr von CHF 25 bei Swiss Cycling bestellt werden. Diese Versicherung gilt nicht nur für Strassenrennen sondern auch für "Risikosportarten" wie Downhill usw. SC Mitglieder ohne Rennlizenz (Fahrer Hobby/Fun) können die Zusatzversicherung auch abschliessen, Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling.