Radsportschule: "Tag der offenen Türe", 31. März 2012
Die Radsportschule Lägern präsentiert sich am 31. März 2012 von 10.00 – 12.30 Uhr auf dem Sportplatz Lägernbreite in Ehrendingen im Rahmen eines „Tag der offenen Türe".
Eltern, Verwandte, Freunde, Radsportinteressierte und Vereinsmitglieder der Trägervereine (RV Ehrendingen, VC Alperose Schneisingen, VC Niederweningen, VC Steinmaur) sind als Besucher herzlichst willkommen und können live miterleben wie der Trainingsalltag für unseren Nachwuchs aussieht.
Der Nachwuchs kann bei verschiedenen Trainingsposten und am Motorik Test beobachtet werden. Der Hauptsponsor Ford/Garage Wehntal wird vertreten sein und ausserdem gibt es einen Infostand der Radsportschule. Für Getränke und Snacks ist auch gesorgt.
Besonderes: ab 9.00 Uhr verteilt die Radsportschule Lägern an die Radsportschüler/-innen die neuen Leibchen und Caps.
Den Flyer zum Anlass kannst Du hier herunterladen.
Petition gegen Bikefahrverbot im Kanton Bern
Gegenwärtig läuft im Kanton Bern ein Vernehmlassungsverfahren, welches eine Revision des Waldgesetztes und - darin neu enthalten - ein komplettes Bikefahrverbot abseits von befestigten (4m breiten) Waldstrassen vorsieht. Würde dieses Gesetz im Kanton Bern angenommen, so hätte dies zur Folge, dass dadurch defacto dem Bikesport - und damit dem gesunden und beliebten Hobby von hundertausenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - ein praktisch vollständiges Verbot auferlegt würde.
Die vom Kanton Bern angestrebte Gesetztesänderung könnte Signalwirkung haben und andere Kantone oder sogar den Bund dazu veranlassen, Biken abseits von befestigten (Wald-)Strassen generell zu verbieten. Damit würde für Hunderttausende schweizweit ein beliebtes Hobby und gesunder Sport wesentlich an Spassfaktor verlieren. Dagegen müssen sich mündige Bürger wehren.
Swiss Cycling engagiert sich sehr im Kampf gegen diese geplante Änderung des Waldgesetztes im Kanton Bern und hat dafür zwei Links bereitgestellt:
- Teilnahme an einer Petition gegen die Gesetzesänderung: http://swiss-cycling.ch/de/news/1761-online-petition-gegen-bikeverbot-im-kanton-bern-.html
- Informationen zum neuen Waldgesetz im Kanton Bern: http://swiss-cycling.ch/de/news/1763-mountainbiken-vor-der-illegalitaet-bewahren.html
- Und zum Thema googlen: Suchbegriffe "waldgesetz bern" eintragen
Unterstütze mit Deinem gesunden Menschenverstand die Petition von Swiss Cycling und trage dazu bei, dass Biker auch zukünftig mit Spassfaktor legal unterwegs sein dürfen. Biken ist gesund, schadet weder Menschen, Tieren noch Pflanzen, trägt wesentlich zur Wirtschaft in diesem Lande bei und ist vom Tourismus gerne gesehen. Biker, Wanderer, Waldbesitzer, Jäger, Förster, Tiere und Natur können problemlos kooexistieren und fair und tolerant miteinander umgehen.
Ausreichend versichert bei Training und Rennen?
Radrennen gelten aus Sicht der Versicherer als Risikosportart. Meist werden dabei Downhill Rennen genannt, doch es ist damit zu rechnen, dass vom Versicherer willkürlich auch andere Arten von Radrennen als sogenannte Risikosportart bezeichnet werden können. Grund dafür sind wahrscheinlich die realtiv hohen durchschnittlichen Kosten, welche bei einem Unfall an einem Radrennen entstehen (gemäss SUVA Statistik). Die Ausübung von Risikosportarten wird i.d.R. mit Leistungskürzungen von 50% geahndet.
Das es keine offizielle und einheitliche Auflistung von Risikosportarten gibt (diese können je nach Versicherer variieren) bleibt es der Willkür der Versicherer überlassen, NACH einem Unfall zu beurteilen, ob es sich dabei um einen Unfall in Ausübung einer Risikosportart handelte um dementsprechend Leistungskürzungen veranlassen zu können. Und Trainings werden genauso behandelt wie Rennen.
Swiss Cycling hat dieses Problem schon länger erkannt und bietet seinen Mitgliedern eine subsidiäre Unfallversicherung an, in Ergänzung zur bestehenden Unfallversicherung und mit der Möglichkeit, noch weitergehende Zusatzversicherungen zu nutzen. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Risikosportarten findest Du über diesen Link.
Eine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling bietet somit einen weiteren Vorteil, nämlich gut (Zusatz-)versichert jede Fahrt auf dem Rad geniessen.
Bundesratsbeschluss: Velovignette nur noch bis 31. Mai 2012
Der Bundesrat hat im Oktober 2011 beschlossen, die Velovignette per 2012 definitiv abzuschaffen. Mit der Abschaffung wird eine kostengünstige - jedoch anscheinend administrativ aufwendige - langjährige Institution der Schweiz abgeschafft. Die Vignette 2011 ist längstens noch bis zum 31. Mai 2012 gültig.
Mit der Abschaffung der Vignettenpflicht für Fahrräder (und gleichgestellte Motorfahrzeuge wie e-Bikes bis 25km/h) muss das Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 70) angepasst werden. Für E-Bikes über 25 km/h besteht weiterhin eine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Verursacht zukünftig ein Velofahrer einen Unfall (ist nachgewiesen Schuld am Unfall), so muss seine Haftpflichtversicherung oder er selbst den Schaden bezahlen. Deshalb gilt es jetzt bei der Privathaftpflicht Versicherung sicherzustellen, dass mit dem Velo verursachte Schäden an Fremdfahrzeugen national und international auch zukünftig bezahlt werden. Wichtig für Eltern: Sicherstellen, dass in der Privathaftpflicht ein ausreichender Haftungsschutz für Unfälle, verursacht durch die eigenen Kinder, besteht.
Falls ein nicht Haftpflicht versicherter Fahrradfahrer an einem Fremdfahrzeug einen Schaden verursacht, so kann der Fahrzeughalter gemäss SVG Art. 76ff Ersatzforderungen beim Nationalen Garantiefonds beantragen. Das gleiche gilt, wenn ein Unbekannter einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht. Allerdings gilt es in jedem Fall die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen zu beachten, unter denen ein Antrag beim Nationalen Garantiefonds beantragt werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang: Sobald gerichtliche Schritte (bsp. in Form einer Anzeige) gegen einen Schadenverursacher (bekannt oder unbekannt) eingeleitet worden sind, besteht KEIN Anspruch mehr auf Entschädigung durch den NGF (SVG Art. 79d Abs. 2).
Für Radrennen gelten nach wie vor besonderen Regelungen (SVG Art 72). Falls aus Sicht des Rennfahrers ein zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht wird, so kann dieser zusammen mit der Rennlizenz gegen eine Zusatzgebühr von CHF 25 bei Swiss Cycling bestellt werden. Diese Versicherung gilt nicht nur für Strassenrennen sondern auch für "Risikosportarten" wie Downhill usw. SC Mitglieder ohne Rennlizenz (Fahrer Hobby/Fun) können die Zusatzversicherung auch abschliessen, Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling.
Bikeparcour an der Schule in Unterehrendingen am 30.09.2011
Jetzt bereits in jährlicher Tradition, durfte die Radsportschule Lägern unter dem Patronat des RV Ehrendingen wieder einen Bikeparcour an der Schule Ifängli in Unterehrendingen durchführen.

Am letzten Schultag vor den Herbstferien konnten einige Klassen aus Unterehrendingen Bike Luft schnuppern. Bereits schon traditionell leiteten erfahrene Trainer der Radsportschule Lägern diesen Erlebnisunterricht und führten die jungen Jahrgänge auf einem vielfältigen und altersgerechten Parcour in die Grundlagen des Bikens ein.
Im Vordergrund dieser speziellen Schulstunde stand das Erlebnis, verbunden mit Fortschritt und dem dadurch entstehenden Selbstvertrauen. Die Kids lernten sehr schnell und das Lachen auf den Gesichtern zeigt, was die Kids von solchen Unterrichtsstunden in der frischen Luft halten!
Organisiert wurde der Anlass durch die Schule Unterehrendingen und Unterstützung während des Erlebnisunterrichts wurde durch zahlreiche Mütter und Väter geboten. Wir danken allen Beteiligten für diesen tollen Anlass und freuen uns bereits auf eine Wiederholung im kommenden Jahr.
Fotos von diesem Anlass findest Du hier.